Unsere aktuellen Hygienemaßnahmen und Regeln in den Räumen

In unseren Räumen gelten folgende Maßnahmen und Regeln:

  • Bei Präsenzveranstaltungen gilt die 3 G-Regel plus ein aktueller Test.
  • Zur möglichen Krankheitsnachverfolgung Kontaktbögen ausfüllen. Diese werden nach 3 Wochen vernichtet.
  • Beim Bewegen in den Räumen Mund-Nasen-Schutz tragen, am Platz darf dieser abgesetzt werden.
  • Abstand halten (mindestens 1,50 m)
  • Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung zu Hause bleiben
  • Händehygiene zwingend notwendig, Händedesinfektion empfohlen
  • Husten- und Niesetikette

Maximale Teilnehmer:innenzahl sind 8 Frauen in den Kursen, pro Frau steht ein kleiner Tisch zur Verfügung.

Bei Beratungen wird darauf geachtet, dass möglichst alle pünktlich ihre Termine einhalten, damit es zu keiner Wartezimmerfunktion kommt.

Ein Beratungstisch mit Spuckschutz ist vorhanden; dieser wird regelmäßig gereinigt.

Der SchokoInfotresen in der Mariannenstraße darf nur einzeln betreten werden; auch dort ist ein Spuckschutz vorhanden

Mehrmals täglich, mindestens stündlich, wird eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorgenommen.

Ansonsten gibt es die Möglichkeit die vorhandenen Luftfilter einzusetzen.

Reinigung:

In allen Sanitärräumen sind Flüssigseifenspender, Einmalhandtücher und Toilettenpapier bereitgestellt und werden regelmäßig aufgefüllt. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorhanden.

Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Besprechungsräume und Flure werden regelmäßig gereinigt. Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion wird ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten. Das bedeutet, dass die Tische in Räumen entsprechend weit auseinandergestellt sind und damit deutlich weniger Frauen in unseren Räumen zugelassen sind, als im Normalbetrieb. Gruppenangebote sind nur bei Einhaltung der Abstandsregelungen möglich.

Unsere Mitarbeiterinnen, haben, soweit organisatorisch möglich, die Option auf Homeoffice.

Personenkontakte und die gleichzeitige Nutzung von Betriebs- und Pausenräumen durch mehrere Personen werden auf notwendige Minimum reduziert werden.

Nach Ermessen und Bedarf werden Zusammenkünfte mehrerer Personen durch den Einsatz digitaler Informationstechnologie ersetzt.